AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der  Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der  Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.  Gegenbestätigungen unserer Vertragspartner unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Abweichungen von diesen  Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

2. Ist die Schriftform vereinbart, bedarf eine Änderung ebenfalls der Schriftform. 

3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu  Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind  juristische und natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in  Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärun­gen und  sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen,  elektronischen Bestätigung oder der Bestätigung in Textform. Entsprechendes gilt für  Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Auftragsbestätigung/ Annahmeerklärung ist unverzüglich stückzahlmäßig, abmessungsmäßig und technisch zu  prüfen und ggf. zu rügen. Erfolgt keine unverzügliche Rüge, wird nach Angabe der  Auftragsbestätigung gefertigt. Nachträgliche Änderungen werden nur nach ausdrücklicher,  schriftlicher Bestätigung durch uns ausgeführt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten  sind vom Auftraggeber zu übernehmen. 

Muster gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster die den ähnlichen Typ der  Waren zeigen. Angaben über technische oder sonstige Eigenschaften sind als  annähernde Mittelwerte anzusehen. Produktübliche Abweichungen und Toleranzen  bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- und  Eigenschaftsdaten stellen keine Eigenschaftszusicherung dar und sind nur verbindlich,  wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt,  mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den  Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 

3. Preise

1. Die Preise verstehen sich zuzüglich USt. ab Werk und ohne Verpackung, wenn nichts  anderes vereinbart wird. 

4. Zahlungen 

1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Soweit wir längere  Zahlungsziele einräumen, tritt die Fälligkeit unserer Forderungen mit Ablauf der auf der  Rechnung angegebenen Leistungszeit ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen  gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz und gegenüber  Unternehmern in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz. 

2. Zahlungen unserer Kunden werden zunächst auf deren älteste Forderungen  angerechnet. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck  eingelöst ist. Sämtlichen Diskont-, Inkasso- und sonstigen Spesen gehen zu Lasten des  Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu bezahlen. 

3. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keinen weiteren Leistungen  verpflichtet. Wird bei einer Rechnung das Zahlungsziel überschritten oder werden uns  Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, sind wir  berechtigt, sämtliche noch offenen Rechnungen fällig zu stellen, auch wenn Stundung  gewährt wurde.  

Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen Abstand  zu nehmen. Lieferungen brauchen wir nicht mehr auszuführen oder können sie von  Vorauszahlungen oder Sicherheitsleitungen abhängig machen. 

4. Kreditzusagen und Zahlungsziele können jederzeit widerrufen werden. Zahlungen sind  auf das auf unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. 

5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen der Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn,  dass die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.  Entsprechendes gilt für ein etwaiges ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht. 

5. Aufträge 

1. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gültig. In  diesem Fall steht uns für den Verdienstausfall ohne Nachweis im Einzelnen, ein  Schadensersatz in Höhe von 25% der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Entsteht ein  Schaden, der 25% der Kaufpreissumme übersteigt, so ist der Schadenersatz dem Kunden  nachzuweisen. 

Werden Aufträge für so genannte Sonderware in Form und Maßanfertigung annulliert, so  ist der Kunde verpflichtet, alle sich daraus ergebenden Kosten einschließlich Entsorgung  zu übernehmen. 

6. Gefahrenübergang

1. Der Gefahrenübergang richtet sich nach den vereinbarten Incoterms. 

7. Haftung für Mängel 

1. Der Käufer prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Ein  Übergabeprotokoll wird vor Ort unterzeichnet. Danach festgestellte, offensichtliche Mängel  sind uns innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei  sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unver züglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir  nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Uns ist hierzu angemessene Zeit und  Gelegenheit zu gewähren. Scheitert die Nacherfüllung wiederholt, oder wird die  Nacherfüllung von uns abgelehnt, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung unter  Anwendung der Haftungsbeschränkung gemäß Abschnitt 10. 

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

4. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Liefergegenstand nicht bearbeiten,  verarbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches  Beweisverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung in schriftlicher Form  mit uns getroffen wurde. 

8. – Liefer- und Leistungszeit 

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,  bedürfen der Schriftform. Ein telefonisches Lieferavis erfolgt unverbindlich und berechtigt  nicht zum Aufrechnen von Wartezeiten. Lieferkonditionen werden nach geltenden  Incoterms vereinbart. 

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von  Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich  machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,  verkehrstechnische Probleme, wie Stau, Sperrung und ähnlichem usw., auch wenn sie bei  unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir bei verbindlich  vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.  Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit  hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom  Vertrag zurückzutreten. 

3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Lieferfristen bzw. Terminen, die endgültige  Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom  Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen,  Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen und sonstigen  Voraussetzungen sowie ggf. den Eingang der vertraglich vereinbarten An- / Vorauszahlung  voraus. 

9. – Haftungsbeschränkung 

1. Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch  solche aus unerlaubter Handlung oder Ersatz von Mängel- oder Mängelfolgeschäden,  wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder auf entgangenem  Gewinn – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden  Angestellten oder Erfüllungshilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von  Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz  zwingend vorgeschrieben ist. 

2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und bei der es sich auch nicht um eine Verletzung von  Leben, Körper, Gesundheit oder einer Beschaffungsgarantie handelt, ist die Haftung auf  den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. 

3. Eine Haftung für Beratungsleistungen insbesondere im Hinblick auf die Be- und  Verarbeitung gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Käufer nicht von der  eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und  Zwecke. 

10. – Abtretung 

1. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung gegen  uns zustehen, ist ausgeschlossen. 

11. – Geltendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 

1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen  uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter  Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur,  soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates,  in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt wird. 

2. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person  des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder auch  Privatperson ist, ist unser Geschäftssitz der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus  dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Dasselbe  gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland unterhält 

oder sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung  nicht bekannt ist. Unsere Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen  Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im  Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die  Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

4. Für alle mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit  uns, oder beim Kauf eines unserer Produkte oder Leistungen im Einverständnis mit dem  Kunden/Käufer ist unser Geschäftssitz der ausschließliche Gerichtsstand.